Die eIDAS-Verordnung ist der EU-Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, einschließlich elektronischer Signaturen.
Die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services, EU 910/2014) ist der EU-weite Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Sie schafft einheitliche Regeln für elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel und Zustelldienste.
eIDAS definiert die drei Signaturstufen (einfach, fortgeschritten, qualifiziert) und legt fest, dass die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.
Ein Vertrauensdiensteanbieter (Trust Service Provider) stellt Dienste wie Zertifikate für Signaturen oder Zeitstempel bereit. Qualifizierte Anbieter (QTSP) werden staatlich überwacht und in Vertrauenslisten geführt.
Mit SecureSign lassen sich Dokumente direkt in SecureCloud eIDAS-konform signieren, gehostet in Deutschland. SecureSign unterstützt fortgeschrittene (FES) und qualifizierte (QES) elektronische Signaturen; die QES erfolgt über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) mit qualifiziertem Zeitstempel.
eIDAS steht für electronic IDentification, Authentication and trust Services, den EU-Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.
Ja. Als EU-Verordnung gilt eIDAS unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und sorgt für die grenzüberschreitende Anerkennung von Signaturen.
Die QES ist die höchste eIDAS-Signaturstufe und der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
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