Eine elektronische Signatur ist ein digitales Verfahren, um Dokumente rechtswirksam zu unterzeichnen. Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signatur.
Eine elektronische Signatur bezeichnet Daten in elektronischer Form, die einem Dokument beigefügt werden, um es zu unterzeichnen. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift bei digitalen Dokumenten und ist in der EU durch die eIDAS-Verordnung geregelt.
Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen: die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Mit der Stufe steigen Sicherheit und rechtliche Beweiskraft.
Ja. Elektronische Signaturen sind in der EU rechtsgültig. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Für viele Geschäftsvorgänge genügt bereits die einfache oder fortgeschrittene Signatur.
Mit SecureSign lassen sich Dokumente direkt in SecureCloud rechtskonform elektronisch signieren, gehostet in Deutschland. SecureSign unterstützt fortgeschrittene (FES) und qualifizierte (QES) elektronische Signaturen nach eIDAS; die QES erfolgt über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) inklusive Fernidentifikation und mit qualifiziertem Zeitstempel.
Elektronische Signatur ist der rechtliche Oberbegriff. Digitale Signatur bezeichnet das kryptografische Verfahren, das viele elektronische Signaturen technisch absichert.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Für viele alltägliche Vereinbarungen mit geringem Risiko. Bei formbedürftigen oder besonders beweiskritischen Dokumenten ist FES oder QES sinnvoll.
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