Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt nach Artikel 28 DSGVO, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein nach Artikel 28 DSGVO vorgeschriebener Vertrag. Er regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet.
Immer dann, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, etwa ein Cloud-Anbieter. Das verantwortliche Unternehmen bleibt gegenüber den Betroffenen in der Pflicht.
SecureCloud stellt einen AVV als Teil des Angebots bereit und verarbeitet Daten DSGVO-konform in Deutschland. So können Unternehmen ihre Pflichten als Verantwortliche nachweisbar erfüllen.
Ja. Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO vorgeschrieben.
Das beauftragende Unternehmen bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Dienstleister ist Auftragsverarbeiter und handelt weisungsgebunden.
Ja. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist Teil des SecureCloud-Angebots.
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