Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Stufe der elektronischen Signatur nach eIDAS und der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste der drei eIDAS-Signaturstufen. Sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt.
Die QES ist als einzige Signaturstufe der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (Art. 25 eIDAS). Sie bietet die höchste Beweiskraft vor Gericht.
Immer dann, wenn das Gesetz die Schriftform verlangt oder maximale Rechtssicherheit gefragt ist, etwa bei bestimmten Verträgen, Kündigungen oder im Umgang mit Behörden.
SecureSign unterstützt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) direkt in SecureCloud, gehostet in Deutschland. Die QES wird über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) bereitgestellt, inklusive Fernidentifikation der unterzeichnenden Person und qualifiziertem Zeitstempel. Damit sind die Unterschriften der handschriftlichen Form rechtlich gleichgestellt.
Ja. Nach Art. 25 eIDAS ist die qualifizierte elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Ein qualifiziertes Zertifikat eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters sowie eine Identitätsprüfung der unterzeichnenden Person.
Die FES ist sicher, aber nicht automatisch der Unterschrift gleichgestellt. Nur die QES hat diese rechtliche Gleichstellung.
Unsere Experten beantworten Ihnen gerne alle Fragen.