Entwürfe, Arbeitskopien und sicherer Austausch mit Beteiligten, nach den Vorgaben der Bundesnotarkammer. #nobackdoor






Die Bundesnotarkammer hat mit dem Rundschreiben Nr. 1/2026 erstmals einen klaren Rahmen für die Cloud-Nutzung im Notariat geschaffen: Cloud ist erlaubt, aber nur unter engen Bedingungen.
Elektronische Akten und Verzeichnisse gehören nach § 35 Abs. 4 BNotO in die Geschäftsstelle oder in den Elektronischen Notaraktenspeicher der BNotK, nicht in eine Cloud.
Erlaubt ist die Cloud für Hilfsmittel nach § 35 Abs. 2 Satz 2 BNotO: Entwurfsdateien, Arbeitskopien und Sicherungskopien, sofern Datenschutz und notarielle Verschwiegenheit gewahrt bleiben.
SecureCloud ersetzt dabei weder das Elektronische Urkundenarchiv der BNotK noch Ihre Notariatssoftware oder das beN. Es schließt die Lücke daneben: den bisher unverschlüsselten E-Mail-Verkehr rund um Entwürfe und Unterlagen.
Die notarielle Verschwiegenheit ist Berufsrecht, kein Leitbild. SecureCloud setzt sie technisch um: verschlüsselte Ablage, Zugriff nur, soweit er für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist (§ 26a BNotO), und eine Verschwiegenheitsvereinbarung in Textform als Ergänzung zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
Statt unverschlüsselter E-Mail-Anhänge verschicken Sie Freigabe-Links mit Passwort und Ablaufdatum; Ausweiskopien und Unterlagen für die GwG-Prüfung gehen über einen geschützten Upload-Ordner ein statt ins offene Postfach. Gesichert wird mit AES-256, einer Verschlüsselung, die als resistent gegen Angriffe von Quantencomputern gilt.






Anwaltsnotare erfüllen zwei Berufsrechte gleichzeitig: die anwaltliche Verschwiegenheit nach BRAO und die notariellen Vorgaben der BNotO. In SecureCloud trennen Sie beide Mandate sauber: getrennte Bibliotheken und getrennte Rechte für Anwalts- und Notariatsdaten, in einer Plattform.
Zugriffe vergeben Sie pro Person, Ordner und Freigabe, mit Passwörtern, Zeitbeschränkungen sowie Black- und Whitelists, jederzeit anpassbar und jederzeit reversibel.
Die BNotK verlangt, in der Cloud liegende Hilfsmittel mindestens einmal pro Woche lokal in der Geschäftsstelle zu sichern. Mit dem Sync-Client liegt eine vollständige Kopie Ihrer Bibliotheken fortlaufend auf dem Kanzleiserver und wandert von dort in Ihre bestehende Sicherung.
Auf Anbieterseite kommen georedundante Backups und Virenscanner dazu. Und weil die Kopie in der Geschäftsstelle liegt, arbeitet Ihr Notariat weiter, selbst wenn ein Cloud-Dienst einmal nicht erreichbar ist.


Beim Umstieg auf SecureCloud zieht keine einzige Akte um: Akten und Verzeichnisse bleiben in der Geschäftsstelle beziehungsweise im Elektronischen Notaraktenspeicher der BNotK. Umgezogen werden Hilfsmittel wie Entwürfe und Arbeitskopien sowie der Austausch mit Beteiligten.
In der Praxis heißt das: Ordnerstruktur und Rechte anlegen, den Sync-Client einrichten, die Entwurfsablage hochladen und die Freigabe-Workflows testen. Ihre Notariatssoftware bleibt unberührt.
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Die BNotK verlangt von Notariaten, bei Cloud-Nutzung Datenschutz und Verschwiegenheit sicherzustellen: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, Zugriff nur im erforderlichen Umfang, und sie empfiehlt, europäische Anbieter zu bevorzugen. SecureCloud erfüllt die Anbieterseite dieser Anforderungen: deutsches Unternehmen, Rechenzentren ausschließlich in Deutschland, ISO 27001-zertifiziert, BSI C5-testiert; den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO stellen wir digital zur Signatur bereit, dokumentierte TOMs nach Art. 32 gehören dazu. Die Einordnung der Daten als Hilfsmittel und die wöchentliche lokale Sicherung bleiben Pflichten des Notariats; beides unterstützt SecureCloud, ersetzt es aber nicht.
Elektronische Akten und Verzeichnisse müssen nach § 35 Abs. 4 BNotO in der Geschäftsstelle oder im Elektronischen Notaraktenspeicher der BNotK geführt werden; sie gehören in keine Cloud, auch nicht in unsere. Zulässig ist die Cloud für Hilfsmittel nach § 35 Abs. 2 Satz 2 BNotO: Entwurfsdateien, Arbeitskopien und Sicherungskopien, sofern Verschwiegenheit und Datenschutz gewahrt bleiben. In der Praxis heißt das: Entwürfe, Arbeitsstände der Korrespondenz und der sichere Austausch mit Beteiligten laufen über SecureCloud, die Aktenführung bleibt, wo das Berufsrecht sie vorsieht.
Statt unverschlüsselter E-Mail-Anhänge verschicken Notariate mit SecureCloud Freigabe-Links: verschlüsselt, mit Passwort, Ablaufdatum und auf Wunsch Download-Limit. Beteiligte, Banken oder Behörden erhalten Zugriff genau auf die freigegebene Datei oder einen Upload-Ordner, ohne eigenes Konto. Jede Freigabe lässt sich jederzeit widerrufen, und das Notariat sieht nachvollziehbar im Audit-Log, was geteilt wurde. So bleibt der Versand von Entwürfen und Unterlagen unter der Kontrolle des Notariats, auch nachdem er das Haus verlassen hat.
Die BNotK verlangt, in der Cloud liegende Hilfsmittel mindestens einmal pro Woche auf einem Server oder Speichermedium in der Geschäftsstelle zu sichern, damit der Betrieb auch bei einem Ausfall der Cloud-Dienste weiterläuft. Mit dem SecureCloud Sync-Client halten Sie ausgewählte Bibliotheken als vollständige lokale Kopie in der Geschäftsstelle synchron, auf Wunsch als Windows-Dienst auf dem Kanzleiserver; diese Kopie kann in die bestehende lokale Sicherung einbezogen werden. Die Verantwortung für den Sicherungsplan bleibt beim Notariat.
Ja, dafür ist die Plattform ausgelegt. Der Zugriff auf verschwiegenheitspflichtige Informationen lässt sich auf das beschränken, was für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist: pro Person, pro Ordner, pro Freigabe. Für die Einbindung eines Dienstleisters nach § 26a BNotO stellt SecureCloud die vertragliche Grundlage bereit: eine Verschwiegenheitsvereinbarung in Textform als Ergänzung zum Auftragsverarbeitungsvertrag, den AVV nach Art. 28 DSGVO digital zur Signatur und dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
Anwaltsnotare erfüllen zwei Berufsrechte gleichzeitig: die anwaltliche Verschwiegenheit nach BRAO und die notariellen Vorgaben der BNotO samt BNotK-Rundschreiben 1/2026. Praktisch heißt das: ein Anbieter, der beide Mandate sauber trennt (getrennte Bibliotheken und Rechte für Anwalts- und Notariatsdaten), Zugriff nach dem Need-to-know-Prinzip, Auftragsverarbeitungsvertrag und Verschwiegenheitsvereinbarung, und ein Standort, der keine Drittlandfragen aufwirft. SecureCloud bildet beide Bereiche in einer Plattform ab, mit deutschen Rechenzentren und granularen Rechten bis auf Ordnerebene, ab 2 Nutzern.
Überschaubar, weil keine Aktenmigration ansteht: Akten und Verzeichnisse bleiben ohnehin in der Geschäftsstelle beziehungsweise im Notaraktenspeicher. Umgezogen werden Hilfsmittel wie Entwürfe und Arbeitskopien sowie der Datenaustausch mit Beteiligten. Der typische Ablauf: Ordnerstruktur und Rechte anlegen, Sync-Client in der Geschäftsstelle einrichten, bestehende Entwurfsablage hochladen, Freigabe-Workflows testen. Notariate starten mit der kostenlosen 14-Tage-Testphase und können klein anfangen, ab 2 Nutzern, ohne die bestehende Notariatssoftware abzulösen.
Nein, bewusst nicht. Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung werden über die Verfahren der Bundesnotarkammer geführt, die Kommunikation mit Gerichten und Behörden läuft über das besondere elektronische Notarpostfach, und Ihre Notariatssoftware bleibt das Fachverfahren. SecureCloud schließt die Lücke daneben: die verschlüsselte Ablage von Hilfsmitteln nach § 35 Abs. 2 Satz 2 BNotO und den Austausch von Entwürfen und Unterlagen mit Beteiligten, der heute meist per unverschlüsselter E-Mail läuft. Beides ergänzt die bestehenden Systeme, statt sie anzutasten; alle Daten liegen ausschließlich in deutschen Rechenzentren.
Rechenzentren und Unternehmenssitz in Deutschland
Unser Versprechen: #nobackdoor